Neue Energielabelverordnung - Leuchtmittel sollen noch sparsamer werden

Ein bekannter Standard in der Haushaltelektrik wird neu festgelegt. Anhand einer gefärbten Skala von Grün bis Rot konnte man bisher erkennen, wie effizient ein elektrisches Gerät mit dem genutzten Strom umgeht. Da der Verkauf von Glühbirnen seit einiger Zeit verboten ist, wird nun die Messlatte auch für LED Leuchtmittel neu gelegt.

 

Das wichtigste in Kürze:

  • Leuchtmittel & Lampen erhalten ein neues Energielabel
  • Das Energielabel weist neu eine viel feinere Aufteilung innerhalb der LED Leuchtmittel auf
  • Ein QR-Code im Energielabel verweist auf ein einheitliches europäisches Produktdatenblatt
  • Es wird eine Übergangsfrist gewährt bis März 2023 in welcher alte & neue Energielabel gültig sind

 

Weshalb eine neue Regelung?
Da nebst vielen elekronischen Geräten auch die Leuchtmittel effizienter werden, sind diese mehrheitlich mit dem Label A++ versehen im Verhältniss zu einer herkömmlichen Glühbirne. Da LED Leuchtmittel bereits seit geraumer Zeit zum Standard gehören, wird die Skala nun angepasst und anhand einer neuen Formel frisch errechnet. Dabei werden einige LED Leuchtmittel nach der neuen Norm plötzlich im Verhältniss zu anderen Leuchtmitteln schlechter abschneiden.

Nach welchem Massstab wird die Kategorie festgelegt?
Bisher wurde bei einem Leuchtmittel der Gesamtlichtstrom ausgegeben. Neu wird nur noch der Nutzlichtstrom angegeben. Beim Nutzlichtstrom wird nur ein gewisser Teil des Gesamtlichtstroms berücksichtigt, nämlich nur das Licht innerhalb von einem bestimmten Winkel (häufig Abstrahlwinkel genannt). Abhängig vom Produkt ist der Nutzlichtstrom ca. 0-15% weniger im Vergleich zum Gesamtlichtstrom. Diese Angabe wird in "lumen pro Watt" (lm/W) angegeben und ist für die effektive Energieeffizienzklasse zuständig.

Ab wann ist diese Verordnung gültig?
Die Verordnung gilt bereits seit 1.September 2021 für Lieferanten und Hersteller. Händler jedoch dürfen von einer Übergangsfrist profitieren bis März 2023, in welcher beide Energielabel seine Gültigkeit behalten.

Was hat es mit dem QR-Code und dieser EPREL Datenbank auf sich?
Hersteller oder Importeure, welche Leuchtmittel in Europa in Betrieb setzen, müssen diese in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung hinterlegt werden. Die hinterlegten Daten können über einen QR-Code auf dem Energielabel abgefragt werden.

 

Wir sind bestrebt sämtliche Energielabel zeitnah frisch zu hinterlegen, was jedoch bei den vielen Produkten etwas Zeit kostet. Bis dahin wurde der Filter für die Energieeffizienz bei den Leuchtmitteln entfernt, da dieser während der Übergangsphase aufgrund der unterschiedlichen Angaben kaum Zielführend eingesetzt werden kann.

 

Visuelle Darstellung einer alten / neuen Energieetikette mit QR-Code für weitere Informationen aus der EPREL Datenbank.

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Quelle: Brennenstuhl

Tags: led, news
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